AGB

Wichtiger Hinweis (bezogen auf die aktuell gültigen Vorgaben!)

Die Durchführung der Schulung ist abhängig von der dann geltenden Erlasslage und die Teilnahmebedingungen richten sich an den zu diesem Zeitpunkt aktuellen behördlichen Maßnahmen/ Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2. Auch kurzfristige Verschiebungen des Schulungstermins können nicht ausgeschlossen werden.

Die jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind uneingeschränkt einzuhalten.

Außerdem werden wir den Raum regelmäßig durchlüften, es empfiehlt sich daher je nach Witterung warme Kleidung mitzubringen.

Buchungs- und Stornierungshinweise:

Die Abrechnung erfolgt per E-Mail über die origo GmbH.

Je Teilnehmer fällt eine Schulungsgebühr sowie. MwSt. p.P. an. Für origo-Vertragskunden gelten reduzierte Schulungskosten. Bei Online-Seminaren entfällt die Tagungspauschale.

Stornierungen sind bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen fallen 100% der Schulungskosten an. Ersatzteilnehmer können jederzeit gestellt werden.
Bei einer Buchung/Reservierung ab 4 Personen je Firma/Firmengruppe gilt, dass eine Teilnahme von mind. 50% der gebuchten Teilnehmer garantiert werden muss, hier fallen bei weniger Teilnehmern unabhängig von der Stornierungsfrist bei Stornierungen 100% der Schulungskosten an.
Mindesteilnehmerzahl für die Durchführung der Schulung sind 12 Teilnehmer. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, behält sich die origo GmbH vor, den Schulungstermin – auch kurzfristig - abzusagen.

 

Wichtiger Hinweis:
Eine Teilnahmebescheinigung kann nur dann ausgestellt werden, wenn der Schulungsteilnehmer ohne Fehlzeiten an der Schulung teilgenommen hat und im Rahmen einer Leistungsüberprüfung nachweist, dass er den Inhalt der Schulung verstanden und erfasst hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Teilnehmer über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt sowie physisch und psychisch in der Lage ist, der Schulung zu folgen. Die Teilnahme an der Schulung ist für den Teilnehmer grundsätzlich Dienst- / bzw. Arbeitszeit. Es obliegt dem Seminarleiter vor Ort, Teilnehmer von der Schulung auszuschließen, wenn er der Meinung ist, dass diese die Voraussetzungen für die Schulungsteilnahme nicht erfüllen. Dies trifft beispielsweise auf Teilnehmer zu,

  • die ohne Einhaltung der gesetzlichen Ruhe- / Pausenzeiten unmittelbar nach z.B. einer Nachtschicht an der Schulung teilnehmen (§ 5 Abs. 1 ArbZG),
  • die die im Arbeitszeitgesetz festgelegte maximale werktägliche Arbeitszeit überschreiten (§3 ArbZG),
  • deren Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um den Schulungsinhalt zu erfassen,
  • die den Schulungsablauf vorsätzlich stören,
  • wenn der Schulungsteilnehmer ohne vorherige namentliche Anmeldung und Bestätigung durch die origo-Zentrale erscheint.

Eine Teilnahmebescheinigung wird nach den Vorgaben des Bundeslandes erstellt, in dem die Schulung stattfindet, es sei denn, es wurde im Vorfeld der Schulung mit der origo GmbH abgestimmt, dass die Teilnahme auch für Mitarbeiter aus einem anderen Bundesland möglich ist.

Eine Änderung der Teilnahmebescheinigung im Nachhinein ist nur dann möglich, wenn die durchgeführte Schulung den jeweiligen landesgesetzlichen Vorgaben entspricht. In diesem Fall fallen für die Änderung bzw. Neuausstellung der Teilnahmebescheinigung Gebühren in Höhe von 25,00 Euro zzgl. MwSt. an.